Eulenwart

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 27.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software „Eulenwart“ unter app.eulenwart.de. Vertragspartner sind Oliver Deppe, 2fox4 Internetdienstleistungen · Eulenwart, Schaumburger Str. 21, 31553 Sachsenhagen („Anbieter“) und der Verein oder die Organisation, für die ein Zugang angelegt wird („Kunde“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine, Verbände und vergleichbare Organisationen, nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Wer den Zugang anlegt oder diesen AGB zustimmt, versichert, dafür im Namen des Kunden handeln zu dürfen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Testphase, Zustimmung und Vertragsschluss

(1) Mit der Registrierung erhält der Kunde einen kostenlosen Testzugang für 14 Tage. Die Testphase endet automatisch; es entstehen keine Kosten und es ist keine Kündigung nötig.

(2) Innerhalb von 7 Tagen nach der Registrierung stimmt der Kunde diesen AGB und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) in der Software zu. Bis dahin kann er Eulenwart kennenlernen. Personenbezogene Daten echter Mitglieder sollte der Kunde erst nach Abschluss des AVV einstellen. Ist die Frist abgelaufen, ist die Nutzung bis zur Zustimmung gesperrt; gespeicherte Daten bleiben erhalten.

(3) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Bereich „Tarif & Abrechnung“ einen Tarif zahlungspflichtig bestellt und der Anbieter die Bestellung durch Freischaltung oder Zusendung der Rechnung annimmt. Voraussetzung ist die Zustimmung zu diesen AGB und zum AVV.

§ 3 Leistungen

(1) Der Anbieter stellt eine webbasierte Software zur Vereinsverwaltung über das Internet bereit (Software as a Service), insbesondere Mitgliederverwaltung, Dokumentenablage mit Eingangskorb, Rechnungsfreigaben, Finanz- und Budgetübersicht, Abstimmungen, Termine, einen Mitgliederbereich und einen KI-Assistenten. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Funktionsumfang, wie er auf eulenwart.de beschrieben ist. Eine Überlassung der Software zur Installation ist nicht geschuldet.

(2) Je Verein sind 500 MB Speicherplatz für Dokumente enthalten. Mehr Speicherplatz ist nach Vereinbarung möglich.

(3) Der Anbieter entwickelt Eulenwart weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der wesentliche Nutzen erhalten bleibt.

(4) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, die möglichst außerhalb üblicher Nutzungszeiten stattfinden, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Ausfälle des Internets oder höhere Gewalt).

(5) KI-Funktionen erzeugen Vorschläge und Antworten automatisiert. Sie können unvollständig oder falsch sein und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung. Entscheidungen trifft der Kunde. Der Kunde kann die KI-Funktionen in den Einstellungen jederzeit abschalten.

(6) Fragen und Störungen nimmt der Anbieter per E-Mail an hallo@eulenwart.de entgegen und bearbeitet sie zu üblichen Geschäftszeiten.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge und Rollen nur an berechtigte Personen und entfernt Zugänge von Personen, die nicht mehr berechtigt sind.

(2) Der Anbieter empfiehlt Personen mit den Rollen „Vorstand (Verwaltung)“, „Vorstand“ und „Kasse“, die Zwei-Faktor-Anmeldung zu nutzen.

(3) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in Eulenwart speichert, und für deren Rechtmäßigkeit. Für personenbezogene Daten seiner Mitglieder und anderer Personen ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er speichert keine rechtswidrigen Inhalte und keine Schadsoftware.

(4) Der Kunde nutzt Eulenwart nicht in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt, etwa durch automatisierte Massenabrufe.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise, die bei der Bestellung in der Software angezeigt werden. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der passende Tarif richtet sich nach der Zahl der Mitglieder (ohne ausgetretene). Wächst der Verein über die Grenze seines Tarifs, gilt ab der nächsten Rechnung der passende Tarif.

(2) Abgerechnet wird monatlich oder jährlich im Voraus. Das Jahresabo kostet zehn Monatsbeiträge.

(3) Rechnungen kommen per E-Mail als E-Rechnung. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Abrechnungszeitraums per Überweisung zu zahlen.

(4) Einen individuell vereinbarten Rabatt erhält der Kunde, solange sein Vertrag ohne Unterbrechung besteht.

(5) Bei Zahlungsverzug erinnert der Anbieter den Kunden. Ist eine Rechnung mehr als 30 Tage überfällig, kann der Anbieter den Zugang bis zum Zahlungseingang auf „nur lesen“ stellen; Lesen und Exportieren bleiben möglich. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(6) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Sie gelten ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Der Kunde kann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Monatsabo läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen Monat. Das Jahresabo läuft ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen – in der Software unter „Tarif & Abrechnung“ oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail).

(2) Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.

(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist oder schwer gegen § 4 verstößt.

§ 7 Daten bei Vertragsende

(1) Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Mitgliederliste exportieren und seine Dokumente herunterladen. Nach Vertragsende bleibt der Export der Mitgliederliste noch 30 Tage möglich.

(2) Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb von weiteren 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (zum Beispiel für die Abrechnung des Abos). Testzugänge, aus denen kein Vertrag wird, löscht der Anbieter spätestens 90 Tage nach Ende der Testphase. Einzelheiten regelt der AVV.

§ 8 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Kunde in Eulenwart speichert, verarbeitet der Anbieter ausschließlich in seinem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Für die Daten der Ansprechpersonen und Nutzer, die er für Vertrag, Abrechnung und Sicherheit selbst benötigt, ist der Anbieter Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf eulenwart.de.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Absatz 1 bleibt im Übrigen unberührt.

(4) Die Haftung nach der DSGVO richtet sich nach Art. 82 DSGVO und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 10 Änderungen dieser AGB

Neue Fassungen dieser AGB legt der Anbieter dem Kunden in der Software zur Zustimmung vor, mindestens sechs Wochen bevor sie gelten sollen. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können den Vertrag dann zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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